Gebäudeeinmessung? Was bekomme ich dafür? |
Gebäude sind, als wesentliche und dabei besonders wertrelevante
Bestandteile des
Grundstücks, Liegenschaften im Sinne des Liegenschafts- und Katasterrechts.
Da die Gebäude entsprechend ihrer Bedeutung ein zentraler Bestandteil
des Geobasisinformationssystems sind, muss
der Gebäudebestand vollständig und aktuell geführt werden.
Nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz (VermLiegG)
ist der Grundstückseigentümer oder der Nutzungsberechtigte verpflichtet,
ein Gebäude auf seine Kosten einmessen zu lassen.
Beantragen Sie die Gebäudeeinmessung beim ÖbVermIng. Nach
Vorliegen der Vermessungsunterlagen des Kataster- und Vermessungsamtes
kann der ÖbVermIng tätig werden.
Es wird die Gebäudeeinmessung auf Ihrem Grundstück vorgenommen.
Der ÖbVermIng fertigt eine Vermessungsschrift an und reicht sie
an das Kataster- und Vermessungsamt zu Übernahme in das Liegenschaftskataster
ein.
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Sie bekommen vom ÖbVermIng einen Gebührenbescheid
über die Vermessungskosten
Vom Kataster- und Vermessungsamt erhalten Sie die Fortführungsmitteilung
in der ihnen die Veränderungen an Ihrem Flurstück bekanntgegeben
werden
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