Wissenswertes rund um die Geodäsie |
Grenzherstellung
Ein eigenständiger Arbeitsbereich in der Antragsvermessung sofern
ein Antragsteller ausschließlich fehlende Grenzsteine wieder hergestellt
haben will. Aber auch bei allen weiteren Arbeiten im Kataster (Flurstücksteilungen)
sind vorgefundene Grenzpunkte vor ihrer Verwendung zu überprüfen
und fehlende Grenzpunkte, soweit für die Messung erforderlich,
wieder herzustellen.
Beurkundung
Ist die Aufnahme einer Niederschrift über die von den Beteiligten
abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen. In unserem Fall
bedeutet dieses, die Willenserklärung der beteiligten Grundstückseigentümer
zur Lage der alten und neuen Grenzen und deren Abmarkung wird in der
Grenzniederschrift beurkundet. Dieses Verfahren erklärt sich einerseits
aus dem Schutz der Erklärenden und dient dabei,
- der Beweissicherung im Parteieninteresse
- der Rechtssicherheit der Beteiligten
- und der Streitverhütung
Darüber hinaus besteht ein staatliches Eigeninteresse daran, dass
der Rechtsverkehr in diesen Tätigkeitsfeldern geordnet und verlässlich
funktioniert, da die betroffenen Rechtsgüter wie Grund und Boden,
einen besonders hohen Gemeinwohlbezug aufweisen.
Die HOAI
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. In
§§ 96 bis 100 werden darin auch die Honorare für Vermessungsleistungen
außerhalb der hoheitlichen Vermessung behandelt.
Schnurgerüst einschneiden
Beim Neubau eines Gebäudes ist es erforderlich, die Geometrie des
Gebäudes auf das Grundstück zu übertragen. Der Vermessungsingenieur
überträgt dazu die in beide Richtungen verlängerten Außenkanten
des Gebäudes auf ein zuvor errichtetes Holzgerüst und kennzeichnet
diese Punkte mit Nägeln. Der Maurer kann nun über diese Nägel
eine Schnur spannen und erhält so die genaue Richtung jeder Außenwand.
Kosten für das Einschneiden ermitteln sich aus der HOAI
Bauabsteckung
Um die Baugrube für einen Neubau ausheben zu können, muss das
Bauunternehmen die genaue Lage des Gebäudes im Grundstück kennen.
Der Vermessungsingenieur überträgt dazu die Gebäudeeckpunkte
in das Grundstück und kennzeichnet die Punkte mit Holzpflöcken.
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt nach der HOAI.
Höhenaufnahme
Für allgemeine Planungsarbeiten oder die Planung eines Gebäudes
benötigt der Architekt einen Plan, aus dem sich die Höhe absolut
und relativ als Geländestruktur ablesen läßt. Bei der
Planung eines Gebäudes sind auch die Höhen von Abwasserleitungen
, Einlaufschächten u.ä. zu ermitteln und darzustellen.
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Nach geltendem Baurecht gehört zu einem Bauantrag ein amtlicher
Lageplan. Die Wichtigkeit diese Lageplanes begründet sich durch
seine Inhalte. So sind neben den Flurstücksgrenzen, Maßen
und Flächen auch alle anderen katastertechnischen Daten wie Gemarkung,
Flurnummer, Flurstücksnummer, Flurstückseigentümer (auch
der Nachbarn) darzustellen.
Um die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften im Bauantragsverfahren
gewährleisten zu können, ist es erforderlich, Angaben über
Art und Maß der baulichen Nutzung, der Baulinien, der Baugrenzen
und Abstandsflächen zu treffen.
Unter anderem beinhaltet der amtliche Lageplan Angaben über
- die Höhenlage des Grundstückes
- öffentliche Verkehrsflächen und deren Höhenlage
- technische Versorgungseinrichtungen
- schützenswerte Bäume auf dem Baugrundstück und
- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück.
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt über die Gebührenordnung
und kann mit unserem Gebührenrechner
exemplarisch ermittelt werden. Mit all diesen Informationen ist der amtliche
Lageplan auch Planungsgrundlage für der Objektplaner.
Die Flurkarte
Die Flurkarte ist die von der Katasterbehörde geführte amtl.
Karte (§2 Abs.2 GBO). Die Flurkarte nimmt an den Schutzwirkungen
des Grundbuches teil. Die Bezeichnung "Flurkarte" wurde 1939
für das Reichskataster eingeführt.
Innenaufnahme
Für Anforderungen des Denkmalschutzes oder für Umbaumaßnahmen
ist häufig eine detaillierte Erfassung aller Innenräume erforderlich.
Die Darstellung erfolgt in großmaßstäbigen Plänen
(Papier, Folie oder digital).
Fassadenaufnahme
Für Anforderungen des Denkmalschutzes oder für Umbaumaßnahmen
ist häufig eine detaillierte Erfassung der Fassade eines Gebäude
erforderlich. Die Darstellung erfolgt in großmaßstäbigen
Plänen (Papier, Folie oder digital). Die Erfassung der Daten erfolgt
entweder photogrammetrisch oder mit einem Theodolit und einer entsprechenden
Software.
Wie wird mein Grundstück vermessen, was versteht man darunter?
Hierunter wird entweder eine Herstellung (Kenntlichmachung) der Grundstücksgrenzen
oder eine Abtrennung eines Teiles eines Flurstückes (katastertechnische
Aufteilung) verstanden. Beides gehört in den Bereich der "Kataster-
bzw. hoheitlichen Vermessung" und unterliegt, sowohl was die Ausführung
(Vermessungsgesetz), als auch was die Kosten (amtliches Kostenverzeichnis)
betrifft, der Gesetzgebung eines Bundeslandes. Diese Arbeiten können
nur von einem einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVl)
oder einem staatlichen Vermessungsamt (Katasteramt) durchgeführt
werden.
Was bedeutet es wenn mein Haus katastertechnisch eingemessen wird?
Wie der Name schon sagt, gehört diese Vermessung in den hoheitlichen
Bereich. Das Gebäude wird vom Vermessungsingenieur so aufgemessen,
dass es in der amtlichen Flurkarte dargestellt werden kann. Die Pflicht
zur Einmessung ergibt sich aus dem Vermessungsgesetz. Die Kosten ergeben
sich aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis.
Wozu brauche ich einen Vermesser bei der Planung des Neubaus meines Hauses?
Der Bauherr benötigt einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag. Dieser
Lageplan kann in einfachen Fällen vom planenden Architekten, in allen
anderen Fällen von einem vermessungstechnischen Sachverständigen
(hier: ÖbVI) erstellt werden. Beim s. g. Kenntnisgabeverfahren kann
nur der Sachverständige einen Lageplan erstellen. Der Lageplan besteht
aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil und sollte alle
Angaben, die zur baurechtlichen Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich
sind, enthalten.
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