Was brauche ich um ein Haus zu bauen? |
Für die Durchführung eines Bauvorhaben ist es oft für
den privaten Bauherrn schwer zu durchschauen welche Genehmigungen, Bescheinigungen,
Erklärungen usw. zu welchem Zeitpunkt welcher Behörde oder
welcher Firma vorliegen müssen. Der ÖbVermIng steht Ihnen
neben dem Objektplaner zur Seite Ihr Bauvorhaben zügig umzusetzen.
In den folgenden Punkten wird kurz erklärt, in welchen Phasen ihres
Bauvorhabens der ÖbVermIng für Sie tätig wird.
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Zur Erlangung der Baugenehmigung ist im Land Brandenburg ein amtlicher
Lageplan nötig. Dieser amtliche Lageplan
wird ihnen durch den ÖbVermIng zur Verfügung
gestellt. Er ist dem zuständigen Bauamt zusammen mit den Unterlagen
Ihres Objektplaners einzureichen. Die Kosten
für einen amtlichen Lageplan werden
in der Gebührenordnung des Landes Brandenburg geregelt.
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Ist die Baugenehmigung erteilt, können sie mit dem Bau beginnen.
Die Absteckung ihres Gebäudes können
sie dem ÖbVermIng übertragen. Die
Kosten hierfür
werden als technische Leistung berechnet.
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In vielen Baugenehmigungen wird als Auflage die Erbringung der
Einmessungsbescheinigung gemäß
§ 68 BbgBO verlangt. Auch hierfür
wird der ÖbVermIng für Sie tätig.
Die Kosten
für die Bescheinigung werden in der Gebührenordnung des
Landes Brandenburg geregelt.
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Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstückes
sind Sie verpflichtet Ihr Gebäude einmessen zu lassen. Diese
Einmessung führt der ÖbVermIng für
Sie durch und übergibt der katasterführenden Behörde
die entsprechenden Unterlagen. Die Kosten
für die Gebäudeeinmessung ist
in der Gebührenordnung des Landes Brandenburg geregelt.
Es besteht die Möglichkeit die katasterliche Einmessung des
Gebäudes und die Erstellung der Bescheinigung zu koppeln mit
der Folge, daß die Kosten für Sie gesenkt werden können.
Über die Höhe der Ersparnis informieren Sie sich bitte
hier.
Wenn für Ihren speziellen Fall noch Fragen offen geblieben sind,
wenden Sie sich an uns und vereinbaren einen Termin
in meinem Büro.
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