Die Aufgaben des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs |
Der ÖbVermIng ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens.
Er ist damit Behörde im Sinne des deutschen Verwaltungsverfahrensrechtes
und insofern befugt, im Rahmen seiner Tätigkeiten Verwaltungsakte
zu setzen. Somit übt der ÖbVermIng Tätigkeiten aus, die
dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt
verbunden sind. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung
dazu berufen,
- an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,
- neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen
auszuführen,
- Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an
Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben
zu beurkunden.
Daneben ist der ÖbVermIng selbstverständlich auch im gesamten
Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung
tätig. Weiterhin erfüllt der ÖbVermIng gegenüber
dem Bürger eine Beratungspflicht um potentielle Streitpunkte zu
vermeiden. Seine Beratung soll dabei unparteiisch,
unabhängig und gewissenhaft gegenüber den Beteiligten
rechtlich einwandfrei geführt werden.
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