Gebäudeeinmessung? Was bekomme ich dafür? | 
  
   
    Gebäude sind, als wesentliche und dabei besonders wertrelevante 
          Bestandteile des  
          Grundstücks, Liegenschaften im Sinne des Liegenschafts- und Katasterrechts. 
          Da die Gebäude entsprechend ihrer Bedeutung ein zentraler Bestandteil 
          des Geobasisinformationssystems sind, muss 
          der Gebäudebestand vollständig und aktuell geführt werden. 
        Nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz (VermLiegG) 
        ist der Grundstückseigentümer oder der Nutzungsberechtigte verpflichtet, 
        ein Gebäude auf seine Kosten einmessen zu lassen. 
      
         Beantragen Sie die Gebäudeeinmessung beim ÖbVermIng. Nach 
          Vorliegen der Vermessungsunterlagen des Kataster- und Vermessungsamtes 
          kann der ÖbVermIng tätig werden.  
         Es wird die Gebäudeeinmessung auf Ihrem Grundstück vorgenommen. 
          Der ÖbVermIng fertigt eine Vermessungsschrift an und reicht sie 
          an das Kataster- und Vermessungsamt zu Übernahme in das Liegenschaftskataster 
          ein.  
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 Sie bekommen vom ÖbVermIng einen Gebührenbescheid 
            über die Vermessungskosten 
         
         Vom Kataster- und Vermessungsamt erhalten Sie die Fortführungsmitteilung 
          in der ihnen die Veränderungen an Ihrem Flurstück bekanntgegeben 
          werden 
         
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