Wissenswertes rund um die Geodäsie

Grenzherstellung

Ein eigenständiger Arbeitsbereich in der Antragsvermessung sofern ein Antragsteller ausschließlich fehlende Grenzsteine wieder hergestellt haben will. Aber auch bei allen weiteren Arbeiten im Kataster (Flurstücksteilungen) sind vorgefundene Grenzpunkte vor ihrer Verwendung zu überprüfen und fehlende Grenzpunkte, soweit für die Messung erforderlich, wieder herzustellen.

Beurkundung

Ist die Aufnahme einer Niederschrift über die von den Beteiligten abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen. In unserem Fall bedeutet dieses, die Willenserklärung der beteiligten Grundstückseigentümer zur Lage der alten und neuen Grenzen und deren Abmarkung wird in der Grenzniederschrift beurkundet. Dieses Verfahren erklärt sich einerseits aus dem Schutz der Erklärenden und dient dabei,

  • der Beweissicherung im Parteieninteresse
  • der Rechtssicherheit der Beteiligten
  • und der Streitverhütung
Darüber hinaus besteht ein staatliches Eigeninteresse daran, dass der Rechtsverkehr in diesen Tätigkeitsfeldern geordnet und verlässlich funktioniert, da die betroffenen Rechtsgüter wie Grund und Boden, einen besonders hohen Gemeinwohlbezug aufweisen.

Die HOAI

Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. In §§ 96 bis 100 werden darin auch die Honorare für Vermessungsleistungen außerhalb der hoheitlichen Vermessung behandelt.

Schnurgerüst einschneiden

Beim Neubau eines Gebäudes ist es erforderlich, die Geometrie des Gebäudes auf das Grundstück zu übertragen. Der Vermessungsingenieur überträgt dazu die in beide Richtungen verlängerten Außenkanten des Gebäudes auf ein zuvor errichtetes Holzgerüst und kennzeichnet diese Punkte mit Nägeln. Der Maurer kann nun über diese Nägel eine Schnur spannen und erhält so die genaue Richtung jeder Außenwand. Kosten für das Einschneiden ermitteln sich aus der HOAI

Bauabsteckung

Um die Baugrube für einen Neubau ausheben zu können, muss das Bauunternehmen die genaue Lage des Gebäudes im Grundstück kennen. Der Vermessungsingenieur überträgt dazu die Gebäudeeckpunkte in das Grundstück und kennzeichnet die Punkte mit Holzpflöcken. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt nach der HOAI.

Höhenaufnahme

Für allgemeine Planungsarbeiten oder die Planung eines Gebäudes benötigt der Architekt einen Plan, aus dem sich die Höhe absolut und relativ als Geländestruktur ablesen läßt. Bei der Planung eines Gebäudes sind auch die Höhen von Abwasserleitungen , Einlaufschächten u.ä. zu ermitteln und darzustellen.

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Nach geltendem Baurecht gehört zu einem Bauantrag ein amtlicher Lageplan. Die Wichtigkeit diese Lageplanes begründet sich durch seine Inhalte. So sind neben den Flurstücksgrenzen, Maßen und Flächen auch alle anderen katastertechnischen Daten wie Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer, Flurstückseigentümer (auch der Nachbarn) darzustellen.
Um die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften im Bauantragsverfahren gewährleisten zu können, ist es erforderlich, Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung, der Baulinien, der Baugrenzen und Abstandsflächen zu treffen.
Unter anderem beinhaltet der amtliche Lageplan Angaben über
  • die Höhenlage des Grundstückes
  • öffentliche Verkehrsflächen und deren Höhenlage
  • technische Versorgungseinrichtungen
  • schützenswerte Bäume auf dem Baugrundstück und
  • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück.
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt über die Gebührenordnung und kann mit unserem Gebührenrechner exemplarisch ermittelt werden. Mit all diesen Informationen ist der amtliche Lageplan auch Planungsgrundlage für der Objektplaner.
Die Flurkarte Die Flurkarte ist die von der Katasterbehörde geführte amtl. Karte (§2 Abs.2 GBO). Die Flurkarte nimmt an den Schutzwirkungen des Grundbuches teil. Die Bezeichnung "Flurkarte" wurde 1939 für das Reichskataster eingeführt.

Innenaufnahme

Für Anforderungen des Denkmalschutzes oder für Umbaumaßnahmen ist häufig eine detaillierte Erfassung aller Innenräume erforderlich. Die Darstellung erfolgt in großmaßstäbigen Plänen (Papier, Folie oder digital).

Fassadenaufnahme

Für Anforderungen des Denkmalschutzes oder für Umbaumaßnahmen ist häufig eine detaillierte Erfassung der Fassade eines Gebäude erforderlich. Die Darstellung erfolgt in großmaßstäbigen Plänen (Papier, Folie oder digital). Die Erfassung der Daten erfolgt entweder photogrammetrisch oder mit einem Theodolit und einer entsprechenden Software.

Wie wird mein Grundstück vermessen, was versteht man darunter?

Hierunter wird entweder eine Herstellung (Kenntlichmachung) der Grundstücksgrenzen oder eine Abtrennung eines Teiles eines Flurstückes (katastertechnische Aufteilung) verstanden. Beides gehört in den Bereich der "Kataster- bzw. hoheitlichen Vermessung" und unterliegt, sowohl was die Ausführung (Vermessungsgesetz), als auch was die Kosten (amtliches Kostenverzeichnis) betrifft, der Gesetzgebung eines Bundeslandes. Diese Arbeiten können nur von einem einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVl) oder einem staatlichen Vermessungsamt (Katasteramt) durchgeführt werden.

Was bedeutet es wenn mein Haus katastertechnisch eingemessen wird?

Wie der Name schon sagt, gehört diese Vermessung in den hoheitlichen Bereich. Das Gebäude wird vom Vermessungsingenieur so aufgemessen, dass es in der amtlichen Flurkarte dargestellt werden kann. Die Pflicht zur Einmessung ergibt sich aus dem Vermessungsgesetz. Die Kosten ergeben sich aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis.

Wozu brauche ich einen Vermesser bei der Planung des Neubaus meines Hauses?

Der Bauherr benötigt einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag. Dieser Lageplan kann in einfachen Fällen vom planenden Architekten, in allen anderen Fällen von einem vermessungstechnischen Sachverständigen (hier: ÖbVI) erstellt werden. Beim s. g. Kenntnisgabeverfahren kann nur der Sachverständige einen Lageplan erstellen. Der Lageplan besteht aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil und sollte alle Angaben, die zur baurechtlichen Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind, enthalten.