Wissenswertes rund um die Geodäsie | 
  
   
    Grenzherstellung
        Ein eigenständiger Arbeitsbereich in der Antragsvermessung sofern 
          ein Antragsteller ausschließlich fehlende Grenzsteine wieder hergestellt 
          haben will. Aber auch bei allen weiteren Arbeiten im Kataster (Flurstücksteilungen) 
          sind vorgefundene Grenzpunkte vor ihrer Verwendung zu überprüfen 
          und fehlende Grenzpunkte, soweit für die Messung erforderlich, 
          wieder herzustellen. 
		Beurkundung
        Ist die Aufnahme einer Niederschrift über die von den Beteiligten 
          abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen. In unserem Fall 
          bedeutet dieses, die Willenserklärung der beteiligten Grundstückseigentümer 
          zur Lage der alten und neuen Grenzen und deren Abmarkung wird in der 
          Grenzniederschrift beurkundet. Dieses Verfahren erklärt sich einerseits 
          aus dem Schutz der Erklärenden und dient dabei, 
		   
		    - der Beweissicherung im Parteieninteresse
 
			- der Rechtssicherheit der Beteiligten
 
			- und der Streitverhütung
 
		   
          Darüber hinaus besteht ein staatliches Eigeninteresse daran, dass 
          der Rechtsverkehr in diesen Tätigkeitsfeldern geordnet und verlässlich 
          funktioniert, da die betroffenen Rechtsgüter wie Grund und Boden, 
          einen besonders hohen Gemeinwohlbezug aufweisen. 
        
        Die HOAI
        Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. In 
        §§ 96 bis 100 werden darin auch die Honorare für Vermessungsleistungen 
        außerhalb der hoheitlichen Vermessung behandelt.
      Schnurgerüst einschneiden
        Beim Neubau eines Gebäudes ist es erforderlich, die Geometrie des 
        Gebäudes auf das Grundstück zu übertragen. Der Vermessungsingenieur 
        überträgt dazu die in beide Richtungen verlängerten Außenkanten 
        des Gebäudes auf ein zuvor errichtetes Holzgerüst und kennzeichnet 
        diese Punkte mit Nägeln. Der Maurer kann nun über diese Nägel 
        eine Schnur spannen und erhält so die genaue Richtung jeder Außenwand. 
        Kosten für das Einschneiden ermitteln sich aus der HOAI
      Bauabsteckung
        Um die Baugrube für einen Neubau ausheben zu können, muss das 
        Bauunternehmen die genaue Lage des Gebäudes im Grundstück kennen. 
        Der Vermessungsingenieur überträgt dazu die Gebäudeeckpunkte 
        in das Grundstück und kennzeichnet die Punkte mit Holzpflöcken. 
        Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt nach der HOAI.
      Höhenaufnahme
        Für allgemeine Planungsarbeiten oder die Planung eines Gebäudes 
        benötigt der Architekt einen Plan, aus dem sich die Höhe absolut 
        und relativ als Geländestruktur ablesen läßt. Bei der 
        Planung eines Gebäudes sind auch die Höhen von Abwasserleitungen 
        , Einlaufschächten u.ä. zu ermitteln und darzustellen. 
        Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
        Nach geltendem Baurecht gehört zu einem Bauantrag ein amtlicher 
          Lageplan. Die Wichtigkeit diese Lageplanes begründet sich durch 
          seine Inhalte. So sind neben den Flurstücksgrenzen, Maßen 
          und Flächen auch alle anderen katastertechnischen Daten wie Gemarkung, 
          Flurnummer, Flurstücksnummer, Flurstückseigentümer (auch 
          der Nachbarn) darzustellen.  
          Um die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften im Bauantragsverfahren 
          gewährleisten zu können, ist es erforderlich, Angaben über 
          Art und Maß der baulichen Nutzung, der Baulinien, der Baugrenzen 
          und Abstandsflächen zu treffen.  
          Unter anderem beinhaltet der amtliche Lageplan Angaben über 
		  
		    - die Höhenlage des Grundstückes
 
			- öffentliche Verkehrsflächen und deren Höhenlage
 
			- technische Versorgungseinrichtungen
 
			- schützenswerte Bäume auf dem Baugrundstück und
 
			- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück.
 
		   
          Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt über die Gebührenordnung 
        und kann mit unserem Gebührenrechner 
        exemplarisch ermittelt werden. Mit all diesen Informationen ist der amtliche 
        Lageplan auch Planungsgrundlage für der Objektplaner. 
          Die Flurkarte
        Die Flurkarte ist die von der Katasterbehörde geführte amtl. 
        Karte (§2 Abs.2 GBO). Die Flurkarte nimmt an den Schutzwirkungen 
        des Grundbuches teil. Die Bezeichnung "Flurkarte" wurde 1939 
        für das Reichskataster eingeführt. 
        Innenaufnahme
        Für Anforderungen des Denkmalschutzes oder für Umbaumaßnahmen 
        ist häufig eine detaillierte Erfassung aller Innenräume erforderlich. 
        Die Darstellung erfolgt in großmaßstäbigen Plänen 
        (Papier, Folie oder digital).
      Fassadenaufnahme
        Für Anforderungen des Denkmalschutzes oder für Umbaumaßnahmen 
        ist häufig eine detaillierte Erfassung der Fassade eines Gebäude 
        erforderlich. Die Darstellung erfolgt in großmaßstäbigen 
        Plänen (Papier, Folie oder digital). Die Erfassung der Daten erfolgt 
        entweder photogrammetrisch oder mit einem Theodolit und einer entsprechenden 
        Software.
      Wie wird mein Grundstück vermessen, was versteht man darunter?
        Hierunter wird entweder eine Herstellung (Kenntlichmachung) der Grundstücksgrenzen 
        oder eine Abtrennung eines Teiles eines Flurstückes (katastertechnische 
        Aufteilung) verstanden. Beides gehört in den Bereich der "Kataster- 
        bzw. hoheitlichen Vermessung" und unterliegt, sowohl was die Ausführung 
        (Vermessungsgesetz), als auch was die Kosten (amtliches Kostenverzeichnis) 
        betrifft, der Gesetzgebung eines Bundeslandes. Diese Arbeiten können 
        nur von einem einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVl) 
        oder einem staatlichen Vermessungsamt (Katasteramt) durchgeführt 
        werden.
      Was bedeutet es wenn mein Haus katastertechnisch eingemessen wird?
        Wie der Name schon sagt, gehört diese Vermessung in den hoheitlichen 
        Bereich. Das Gebäude wird vom Vermessungsingenieur so aufgemessen, 
        dass es in der amtlichen Flurkarte dargestellt werden kann. Die Pflicht 
        zur Einmessung ergibt sich aus dem Vermessungsgesetz. Die Kosten ergeben 
        sich aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis.
      Wozu brauche ich einen Vermesser bei der Planung des Neubaus meines Hauses?
        Der Bauherr benötigt einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag. Dieser 
        Lageplan kann in einfachen Fällen vom planenden Architekten, in allen 
        anderen Fällen von einem vermessungstechnischen Sachverständigen 
        (hier: ÖbVI) erstellt werden. Beim s. g. Kenntnisgabeverfahren kann 
        nur der Sachverständige einen Lageplan erstellen. Der Lageplan besteht 
        aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil und sollte alle 
        Angaben, die zur baurechtlichen Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich 
        sind, enthalten.
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