Was brauche ich um ein Haus zu bauen?

Für die Durchführung eines Bauvorhaben ist es oft für den privaten Bauherrn schwer zu durchschauen welche Genehmigungen, Bescheinigungen, Erklärungen usw. zu welchem Zeitpunkt welcher Behörde oder welcher Firma vorliegen müssen. Der ÖbVermIng steht Ihnen neben dem Objektplaner zur Seite Ihr Bauvorhaben zügig umzusetzen. In den folgenden Punkten wird kurz erklärt, in welchen Phasen ihres Bauvorhabens der ÖbVermIng für Sie tätig wird.

  1. Zur Erlangung der Baugenehmigung ist im Land Brandenburg ein amtlicher Lageplan nötig. Dieser amtliche Lageplan wird ihnen durch den ÖbVermIng zur Verfügung gestellt. Er ist dem zuständigen Bauamt zusammen mit den Unterlagen Ihres Objektplaners einzureichen. Die Kosten für einen amtlichen Lageplan werden in der Gebührenordnung des Landes Brandenburg geregelt.

  2. Ist die Baugenehmigung erteilt, können sie mit dem Bau beginnen. Die Absteckung ihres Gebäudes können sie dem ÖbVermIng übertragen. Die Kosten hierfür werden als technische Leistung berechnet.

  3. In vielen Baugenehmigungen wird als Auflage die Erbringung der Einmessungsbescheinigung gemäß § 68 BbgBO verlangt. Auch hierfür wird der ÖbVermIng für Sie tätig. Die Kosten für die Bescheinigung werden in der Gebührenordnung des Landes Brandenburg geregelt.

  4. Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstückes sind Sie verpflichtet Ihr Gebäude einmessen zu lassen. Diese Einmessung führt der ÖbVermIng für Sie durch und übergibt der katasterführenden Behörde die entsprechenden Unterlagen. Die Kosten für die Gebäudeeinmessung ist in der Gebührenordnung des Landes Brandenburg geregelt.
    Es besteht die Möglichkeit die katasterliche Einmessung des Gebäudes und die Erstellung der Bescheinigung zu koppeln mit der Folge, daß die Kosten für Sie gesenkt werden können. Über die Höhe der Ersparnis informieren Sie sich bitte hier.

Wenn für Ihren speziellen Fall noch Fragen offen geblieben sind, wenden Sie sich an uns und vereinbaren einen Termin in meinem Büro.