Was brauche ich um ein Haus zu bauen? | 
  
   
    |   Für die Durchführung eines Bauvorhaben ist es oft für 
          den privaten Bauherrn schwer zu durchschauen welche Genehmigungen, Bescheinigungen, 
          Erklärungen usw. zu welchem Zeitpunkt welcher Behörde oder 
          welcher Firma vorliegen müssen. Der ÖbVermIng steht Ihnen 
          neben dem Objektplaner zur Seite Ihr Bauvorhaben zügig umzusetzen. 
          In den folgenden Punkten wird kurz erklärt, in welchen Phasen ihres 
          Bauvorhabens der ÖbVermIng für Sie tätig wird. 
      
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Zur Erlangung der Baugenehmigung ist im Land Brandenburg ein amtlicher 
              Lageplan nötig. Dieser amtliche Lageplan 
              wird ihnen durch den ÖbVermIng zur Verfügung 
              gestellt. Er ist dem zuständigen Bauamt zusammen mit den Unterlagen 
              Ihres Objektplaners einzureichen. Die Kosten 
              für einen amtlichen Lageplan werden 
              in der Gebührenordnung des Landes Brandenburg geregelt. 
         
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Ist die Baugenehmigung erteilt, können sie mit dem Bau beginnen. 
              Die Absteckung ihres Gebäudes können 
              sie dem ÖbVermIng übertragen. Die 
              Kosten hierfür 
              werden als technische Leistung berechnet. 
         
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In vielen Baugenehmigungen wird als Auflage die Erbringung der 
              Einmessungsbescheinigung gemäß 
              § 68 BbgBO verlangt. Auch hierfür 
              wird der ÖbVermIng für Sie tätig. 
              Die Kosten 
              für die Bescheinigung werden in der Gebührenordnung des 
              Landes Brandenburg geregelt. 
         
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Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstückes 
              sind Sie verpflichtet Ihr Gebäude einmessen zu lassen. Diese 
              Einmessung führt der ÖbVermIng für 
              Sie durch und übergibt der katasterführenden Behörde 
              die entsprechenden Unterlagen. Die Kosten 
              für die Gebäudeeinmessung ist 
              in der Gebührenordnung des Landes Brandenburg geregelt.  
              Es besteht die Möglichkeit die katasterliche Einmessung des 
              Gebäudes und die Erstellung der Bescheinigung zu koppeln mit 
              der Folge, daß die Kosten für Sie gesenkt werden können. 
              Über die Höhe der Ersparnis informieren Sie sich bitte 
              hier. 
         
       
         Wenn für Ihren speziellen Fall noch Fragen offen geblieben sind, 
          wenden Sie sich an uns und vereinbaren einen Termin 
          in meinem Büro. 
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