Die Aufgaben des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs | 
  
   
      |   Der ÖbVermIng ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. 
          Er ist damit Behörde im Sinne des deutschen Verwaltungsverfahrensrechtes 
          und insofern befugt, im Rahmen seiner Tätigkeiten Verwaltungsakte 
          zu setzen. Somit übt der ÖbVermIng Tätigkeiten aus, die 
          dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt 
          verbunden sind. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung 
          dazu berufen,  
      
        - an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken, 
 
        - neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen 
          auszuführen, 
 
          - Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an 
            Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben 
            zu beurkunden. 
 
       
        Daneben ist der ÖbVermIng selbstverständlich auch im gesamten 
          Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung 
          tätig. Weiterhin erfüllt der ÖbVermIng gegenüber 
          dem Bürger eine Beratungspflicht um potentielle Streitpunkte zu 
          vermeiden. Seine Beratung soll dabei unparteiisch, 
          unabhängig und gewissenhaft gegenüber den Beteiligten 
          rechtlich einwandfrei geführt werden. 
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